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Interessantes zum Grundstück des Pastorates II Am Distelkamp

Schriftwechsel aus den Jahren 1970 bis 1975

Der hier zu lesende Schriftwechsel aus den Jahren 1970 bis 1975 gibt interessante Einblicke in die Geschichte vor dem Bau des Pastorates II. Am Ende gibt es eine Möglichkeit, die Original-Schriftstücke als pdf-Datei anzusehen. Doch nun zu dem Schriftwechsel:

Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein
238 Schleswig
Schloß Gottorp – Fernruf Schleswig 323 47
Direktor Prof. Dr. K. Kersten
Dr. Hin/se

238 Schleswig, den 30.11.70
(Eingangsstempel: Text nicht lesbar; 2. Dez. 1970)

Betrifft: Sicherung der mittelalterlichen Burganlage "Presterinsel" in Bad Sohwartau, Rensefeld; I
Südlich der Straße Am Diestelkamp im Pastoratsgarten befindet sich eine durchaus gut erhaltene mittelalterliche Befestigungsanlage. Sichtbar erhalten ist eine flach-kegelstumpfförmige Erhöhung, die von einem Sumpfgelände ringförmig umgeben ist. Auf der Kuppe hat im 14. und 15. Jahrh. ein Turmhaus gestanden; am Rande der Kuppe wird ein Palisadenzaun gestanden haben. Der Graben war mit Wasser gefüllt. Von der Burg führte zum festen Land ein auf Ständern ruhendes Brückenwerk, das bei Gefahr abgenommen werden konnte. Die Burg dürfte der Sitz eines örtlichen Rittergeschlechts gewesen sein. Die Anlage hat sowohl für die Heimatforschung wie auch für die Landesforschung durchaus gewichtige Bedeutung. Im Hinblick auf diese Gegebenheiten und das besondere Interesse der Heimatforschung in Bad Schwartau möchte ich vorschlagen, die Anlage baldmöglichst unter Denkmalschutz zu stellen. Diese Maßnahme ist umso wichtiger, als kürzlich bei Bauarbeiten Bauschutt in den Graben gefüllt worden ist. Genen diese Maßnahmen kann besser eingeschritten werden, wenn die Eintragung ins Denkmalbuch erfolgt ist. Das Landesamt stellt deshalb gem. § 6 des Denkmalschutzgesetzes den Antrag, die Anlage baldmöglichst ins Buch der Bodendenkmale einzutragen. Dafür bitten wir um Beschaffung folgender Angaben: Katasterbezeichnung der Parzelle, auf der die Burganlage liegt, Grundbuchbezeichnung und Eigentümer. Wenn es Ihnen keine besondere Mühe macht, würde ich weiterhin um Ablichtung: des wahrscheinlich bei Ihnen vorliegenden 1:2OOO Blattes bitten, in den der Pastoratsgarten verzeichnet ist.
Hochachtungsvoll
Unterschrift Dr. Hingst
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Ratekauer Kurier
5
Januar 1971
Aus dem kommunalen Geschehen – Mitteilungen aus Vereinen und Organisationen

Eine Burg in Rensefeld
Von Karl Schäfer
Auf dem Grundstück des Pastorats in Rensefeld liegt am Distelkamp eine Insel, die vielen Schwartauer Bürgern unter dem Namen „Pastoratsinsel" bekannt ist. Obwohl in keiner Überlieferung oder Sage von der Existenz einer Burg berichtet wird, zog ich im Juni des vergangenen Jahres mit sechs jugendlichen Helfern aus Rensefeld einen Suchgraben über die Insel. Unsere Bemühungen wurden durch wichtige Funde belohnt.
Brocken von großformatigen mittelalterlichen Ziegeln und Dachgauben, kopfgroße Granitsteine aus dem Fundament, Scherben von mittelalterlichen Gefäßen usw. bestätigten meine Vermutung, daß hier eine frühere mittelalterliche Turmhügelanlage vorhanden gewesen sein müßte. Eine nähere Untersuchung der Inselränder ergab, daß die ganze Insel um etwa einen Meter aufgehöht wurde. Unter einer dicken Lehmschicht fand sich überall die ursprüngliche Narbe. Eine Nachprüfung unserer Grabungsbefunde durch einen Beauftragten des Landesamtes für Vorgeschichte bestätigte die Richtigkeit unserer Annahme. Danach hat auf der Insel, die künstlich angelegt wurde, zwischen 1150 und 1250 eine Turmhügelburg gestanden, die gewaltsam zerstört und dem Erdboden gleichgemacht wurde.
Nach den Slawenkriegen war etwa um 1150 wieder Frieden eingekehrt. Die Obrigkeit, in unserem Falle der Bischof von Lübeck, setzte adelige Herren als Lehnsmänner ein und übertrug ihnen neben der Verwaltung den Schutz der Untertanen. Diese wiederum bauten auf Inseln, von breiten, tiefen Gräben geschützt. feste Türme, die ihnen zur Behausung und im Notfall der Bevölkerung zum Unterschlupf dienen konnte. Die Stadt Lübeck befürchtete durch diese Turmhügelburgen eine Beeinträchtigung ihrer Handlungsfreiheit. So kam es zum Erlaß der sogenannten Drei-Meilen-Verordnung. Nach dieser Verordnung verbot die Stadt allgemein im Umkreis von drei Meilen (22 1/2 km] die Anlage von Wehrtürmen und festen burgartigen Häusern. Zuwiderhandelnde wurden als Raubritter bezeichnet und bei erster Gelegenheit liquidiert.
Eine solche Gelegenheit ergab sich im Jahre 1234, als es zwischen Lübeck und Dänemark zu einem Krieg um den Besitz von Travemünde kam. Der damalige Bischof, Johann der Erste, ergriff die Partei der Dänen. Veranlaßt wurde er dazu durch wiederholte Demütigungen und sich häufende Übergriffe seitens der Stadt Lübeck sowohl in weltlichen als auch in kirchlichen Dingen. Diese Parteinahme für die Dänen war nun wieder ein willkommener Anlaß für die Stadt Lübeck zum Einfall in die Dörfer des Bischofs. Rerısefeld und Ratekau wurden überfallen und vor allem die Turmhügel und die festen Wehrkirchen zerstört. Der Bischof, über die Zerstörungen in seinem Bistum erbost, lud die Stadt vor ein Schiedsgericht. Als die Übeltäter nicht erschienen, verhängte er kurzerhand das Interdikt (Verbot von kirchlichen Amtshandlungen) über Lübeck. Auf eine Berufung der Stadt Lübeck beim Papst setzte dieser einen Schlichter ein. der die Streitsache zur beiderseitigen Zufriedenheit regelte. Im Jahre 1234 also ist unsere Turmhügelburg zerstört worden. Danach hätte sie immerhin fast acht Jahrzehnte bestanden.
Die Insel wird von Fachleuten als Fremdenverkehrsobjekt ersten Ranges bezeichnet, zumal sie auch verkehrsgünstig liegt und über eine einfache Brücke vom Distelkamp her erreicht werden könnte. Bei entsprechender Herrichtung könnte sie ein Schmuckstück der Stadt Bad Schwartau werden. Freilich ist sie durch das ständige Hineinwerfen von Unrat in den Burggraben stark gefährdet. Wie man hört, wäre die Kirchengemeinde Rensefeld bereit, die Insel zu verkaufen. Die Stadt Bad Schwartau sollte die einmalige Gelegenheit nutzen. Das würde im Sinne des Heimatschutzes sein und zugleich der Förderung des Fremdenverkehrs dienen.

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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rensefeld
Der Gemeindekirchenrat
Pastor Bünz

Pastorat Rensefeld 2407 Bad Schwartau
Alt=Rensefeld 24
(Stempel: 15. Juni 1972)

An das Landesamt für Vor- und Frühgeschichte
von Schleswig-Holstein
238 S c h l e s w i g Schloß Gottorp
z. Hd. d. Herrn Dr. Hingst
Sehr geehrter Herr Dr.Hingst!
Darf ich mich nocheinmal wegen der mutmaßlichen Befestigungsanlage auf der Insel des Teichgrundstücks am Pastoratsgarten Rensefeld an Sie wenden. Wenn ich das Datum richtig erinnere, hatten wir in dieser Sache am 16.April 1971 eine gemeinsame Besprechung mit dem Oberbaurat der Stadt Bad Schwartau in dessen Dienstzimmer im Rathaus.
Sie sagten damals zu, an der fraglichen Stelle Grabungen durchführen zu lassen. Das ist auch geschehen unter Leitung von Herrn Dr. Seebach und zwar begonnen am 28.Juni 1971. Die von mir angezeigte Fundstelle der alten Taufe -jetzt in der Rensefelder Kirche - im Pastoratsgarten wurde gleichzeitig untersucht,0hne daß sich dort Anhaltspunkte dafür ergaben, daß die Taufe an dieser Stelle ihren ursprünglichen Standort gehabt haben könnte. Damit war diese Frage erledigt, während der Teichinsel und dort vermuteter Spuren früherer Anlagen mehr Bedeutung beigemessen wurde. Die dort durchgeführten Grabungen haben dann ja auch eine Reihe von nebeneinander aufgereihten Steinen zu Tage gefördert, die evtl. Teil eines Fundamentes sein konnten. Soweit ich damals die Gespräche darüber mitverfolgen konnte - zwischendurch war auch einmal Herr Neugebauer aus Lübeck zugegen -, ergab das Vorgefundene als Ergebnis die Vermutung, daß man hier wohl eine Art befestigte Stelle geplant und auch angefangen hat, sie aber dann doch nicht weitergeführt hat, so daß von einer "Burg", wie es anfangs hier verbreitet wurde, an dieser Stelle niemals die Rede sein konnte. Mir ist bekannt, daß die Stadt Bad Schwartau, nachdem hier nichts Wesentliches gefunden ist, kein Interesse daran hat, diese Stelle irgendwie in ihre Obhut zu nehmen. Genauso geht es der Kirchengemeinde, für die das Nichtnutzenkönnen dieses Grundstücks ein unzumutbarer finanzieller Verlust ist. Es kommt für uns noch hinzu, daß das Teichgrundstück in seinem jetzigen Zustand des Brachliegens für alle Umliegenden, insbesondere für den unmittelbar angrenzenden Kindergarten ein gesundheitsschädliches Ärgernis höchsten Ranges ist, das auf keinen Fall länger verantwortet werden kann. Solange dieses Grundstück nicht einer vernünftigen Nutzung zugeführt wird, ist der von da ausgehenden Insekten- und Rattenplage nicht Herr zu werden. Außerdem ist es ein unerlaubter, aber dennoch immer wieder aufgesuchter Tummelplatz von Kindern aus der ganzen Umgegend,
(es folgt die 2. Seite)
die sich dort trotz der von uns völlig neu erstellten Einfriedigung, deren laufende Zerstörung wir nicht mehr Herr werden können, dort herumtreiben und sich dabei größter Gefahren aussetzen. Dieser nicht zu verantwortende Übelstand kann nur dadurch beseitigt werden, daß der Teich zugeschüttet wird, ebenfalls die tiefen Einschnittgräben auf der Insel, die durch die Grabungen entstanden sind und das gesamte Gelände eingeebnet und für die Bebauung zur Verfügung gestellt wird. Wir hatten bereits eine Bauvoranfrage an das städtische Bauamt gestellt, die aber trotz der grundsätzlichen Bauerlaubnis hier inmitten einer Wohnbebauung wegen der geplanten Grabungsuntersuchung nicht erteilt werden konnte. Es wurde uns damals (Brief des Bauamtes vom 19.4.71) anheimgestellt, nach erfolgter Grabung und Beurteilung derselben, die Bauvoranfrage neu zu stellen.
Da aber bis heute kein Ergebnis der Untersuchung schriftlich vorliegt, können wir in der Sache nicht weiter kommen. Für die Kirchengemeinde bedeutet des ein schweres Hemmnis ihrer Aufgaben und ein finanzielles Negativum, das gerade der Kirchengemeinde Rensefeld, die zu den armen Gemeinden gehört, zu einer peinlichen Last wird, die sich besonders hinsichtlich des eben fertig gewordenen Kindergartens auswirkt.
Wir bitten daher das Landesamt für Vor- und Frühgeschichte, das Teichgrundstück, das nachgewiesenermaßen keine wesentlichen Geschichtsdokumente enthält, zur uneingeschränkten Nutzung freizugeben. Der Studierende, der damals die Grabungsarbeiten durchgeführt hat und dem wir auch noch zwei Schuler als Hilfskräfte beigeben hatten, hat meines Wissens alles genau aufgezeichnet und schriftlich niedergelegt, so daß die ganze Angelegenheit ja literarisch festgehalten ist und insofern er nicht verloren geht. Wir wären auch bereit, an einem dort zu errichtenden Haus, ob es nun in unserer eigenen Regie oder durch einen anderen Bauherrn verantwortet wird, eine Tafel anzubringen, die über mögliche geschichtliche Vermutungen an dieser Stelle Auskunft gibt.
Ich wäre Ihnen, sehr geehrter Herr Dr. Hingst, sehr dankbar, wenn Sie uns jetzt den Weg frei geben wurden.
Hochachtungsvoll!
(Unterschrift Bünz)
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Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein
238 Schleswig
Schloß Gottorp – Fernruf Schleswig 323 47
Direktor Prof. Dr. K. Kersten
238 Schleswig, den 23. Juni 1972

Herrn
Pastor B ü n z
2407 Bad Schwartau
Alt-Rensefeld 24
Betr.: Mittelalterlicher Turmhügel auf dem Pastoratsgelände in Rensefeld.

Sehr geehrter Herr Pastor Bünz!
Ihre berechtigten Klagen und Sorgen, die Sie in Ihrem Schreiben vom Juni d.J. ausführlich dargelegt haben, habe ich nochmals sorgfältig überprüft. Da offensichtlich seitens der Gemeinde für diese Burganlage, die noch in alten Karten besonders aufgeführt wird und deren räumliche Nähe bei der Kirche historisch durchaus interessant ist, nicht das wünschenswerte Interesse vorhanden ist, will ich versuchen, den erhaltenen Teil der Burgkuppe etwa bis zum Herbst soweit untersuchen zu lassen, daß eine Beseitigung verantwortet werden kann. Ich bitte aber um Verständnis, wenn ich mich im Augenblick im Hinblick auf die riesige Zahl der durch Baumaßnahmen gefährdeten und wissenschaftlich sehr bedeutsamen Fundstellen noch nicht auf einen Grabungstermin festlegen kann. Bis zur Erledigung der von mir angesprochenen Untersuchung muß allerdings der von der Gemeinde beachtete Grabungsschutz aufrecht erhalten bleiben.
Mit freundlichen Grüßen Ihr Ihnen sehr ergebener
Unterschrift Dr. Hingst
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Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein
238 Schleswig
Schloß Gottorp – Fernruf Schleswig 323 47
Direktor Prof. Dr. K. Kersten
Bo/rei
238 Schleswig, den 6. März 1973

Herrn
Pastor B ü n z
2407 Bad Schwartau
Alt-Rensefeld 23
Betr.:
Mittelalterlicher Turmhügel auf dem Pastoratsgelände in Rensefeld
Bezug:
Schreiben des Landesamtes vom 23. 6. 1972 und persönliche Vorsprache mit Ortsbesichtigung am 5. 9. 1972
Sehr geehrter Herr Pastor Bünz!
Die Untersuchung des gefährdeten Turmhügels in Alt-Rensefeld soll im Laufe der zweiten Märzhälfte durchgeführt werden. Ich wäre Ihnen sehr verbunden, wenn Sie mir mitteilten könnten, ob sich in Rensefeld 2-3 Rentner bereitfänden, an der Ausgrabung mitzuwirken.
Stundenlohn: DM 4,50 - ohne jegliche Abzüge
Dauer der Untersuchung: ca. 1 Woche
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrage:
Unterschrift
(Dr. Bokelmann)
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rensefeld
Der Gemeindekirchenrat
Pastor H. Bünz
Pastorat Rensefeld 2407 Bad Schwartau
Alt=Rensefeld 24
Telefon: 0451 – 21321

An das Landesamt für Vor- und Frühgeschichte
von Schleswig-Holstein
238 Schleswig, Schloß Gottorp
Herrn Dr. Bockelmann

Sehr geehrter Herr Dr.Bokelmann!
mit Dank bestätige ich Ihnen Ihr Schreiben vom 6.3.1973
- Diktatzeichen Bo/rei - betr. Turmhügel auf dem Pastoratsgelände in Rensefeld.
Ich bin sehr froh, daß die Untersuchungen jetzt weiter durchgeführt werden sollen. Leider war es mir bisher nicht möglich, Hilfskräfte zu mobilisieren, infolgedessen meine Antwort auf Ihr Schreiben immer offen blieb. Soeben haben ich nun mit dem Rektor der uns gegenüberliegenden Hauptschule sprechen können und von ihm die Zusage erhalten, daß er ein paar größere Jungen der Abgangsklasse zur Verfügung stellen würde. Außerdem steht unser Kirchendiener, mit dem Sie seinerzeit anläßlich Ihres Besuchs hier auch persönlich gesprochen haben, als Mithelfer bereit. Er wird, wie er mir gestern nocheinmal versicherte, bemüht sein, vielleicht doch noch den einen oder anderen Rentner mitheranziehen zu können. Aufs Ganze gesehen darf ich sagen: Es wird schon irgendwie klappen mit Hilfekräften wenn Sie kommen. Ich wäre dann dankbar, den genauen Termin zu erfahren, damit wir die nötige Vorsorge treffen können.
Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift: Bünz)
(Handschriftlciher Vermerk:
Telefonisch angemeldet für Monatg, 26. März 1973
ca. 11 uhr
Herr Rektor Bull ebenfalls verständigt.
24.3.73 Bünz)
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Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstein
238 Schleswig
Schloß Gottorp – Fernruf Schleswig 323 47
Direktor Prof. Dr. K. Kersten
238 Schleswig, den 3. April 1973

Herrn
Pastor B ü n z
2407 Bad Schwartau
Alt-Rensefeld 24
Betr.: Mittelalterlicher Turmhügel auf dem Pastoratsgelände in Rensefeld
Sehr geehrter Herr Pastor Bünz!
Die Nachuntersuchung des Turmhügels im Pastoratsgelânde ist am 30. März 1973 abgeschlossen worden.
Die geplanten Baumaßnahmen können ab sofort durchgeführt werden.
Ich würde Sie bitten, bei Beginn der Bauarbeiten Herrn Karl Schäfer in Rensefeld zu benachrichtigen, da außerhalb des Burghügels noch mit Scherbenfunden zu rechnen ist.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank für die Unterstützung
im Auftrage
(Unterschrift)
(Dr. Bokelmann)
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Ev.-Luth. Kirchengemeinde Rensefeld
Der Gemeindekirchenrat

Pastorat Rensefeld
2407 Bad Schwartau
Alt=Rensefeld 24
18. April 1975

An das Bauamt
der Stadt Bad Schwartau

Betrifft:
Zuschüttung des Teichs im nördlichen Grenzbereichs des Rensefelder Pastroratsgrundstücks, wo dieses an die Straße „Am Distelkamp“ angrenzt, und Einebnung der darin liegenden Inselkuppe.

Wir nehmen Bezug auf eine Bauvoranfrage unseres Kirchenältesten Architekt BDA Joh. Weber bzgl. oben genannten Grundstückes - Grundbuch Rensefeld Bd. 29 Bl.776 / Gemarkung Rensefeld Flur 1317,  Flurstück 763 im Februar 1971
und Ihren darauf erfolgten Bescheid - Bauausicht Az. 600 Bü/Schl. vom 19.April 1971 , wonach diese vorläufig abgelehnt werden mußte, weil das Landesamt für Vor- und Frühgeschichte von Schleswig-Holstien hier zunächst Grabungen durchzuführen beabsichtigte. Es wurde uns anheimgestellt, erneut eine Anfrage zu stellen, nachdem das Ergebnis jener Grabungsuntersuchung vorliege.
Die abschließenden Untersuchungen des Landeamtes für Vor- und Frühgeschichte haben inzwischen stattgefunden. Die dieses ausweisenden Schriftstücke des Landesamtes sind diesem unserem Antrag als Ablichtung beigefügt. Hiernach steht einer Bebauung des Grundstücks nichts mehr im Wege.
Unsere Planung hinsichtlich dieses Grundstücks einschließlich eines Teils des westlich angrenzenden Erbbaugrundstückes, das wir inzwischen in die Eigenbewirtschaft der Kirchengemeinde geführt haben (dieses ist auch bereits auf dem Ihnen eingereichten Lageplan anläßlich der oben genannten Bauvoranfrage deutlich gemacht) richtet sich auf die Erbauung eines 2.Pastores, das bei einer zu erwartenden Zweiteilung der Kirchengemeinde Rensefeld erforderlich wird.
Wenn auch im Augenblick entsprechende Baumaßnahmen hier noch nicht unmittelbar akkut sind, halten wir es doch für dringend erforderlich, daß der Teich, den die Anwohner bedenkenlos als Schmutzablagestelle benutzen und das zugehörige Umland einschl. der Umzäunung zu einem Ort totaler Verwahrlosung gemacht haben, unverzüglich zugeschüttet und das Ganze eingeebnet wird.
Dazu erbitten wir Ihre aufsichtliche Genehmigung.
Zugleich bitten wir, uns behilflich zu sein bezüglich der die in den Teich einlaufenden Rohrleitungen, mittels derer Anlieger u. zwar ohne Genehmigung den Teich als Vorfluter benutzt  haben; es entzieht sich unserer Kenntnis, in welchem Maße das heute noch geschieht. Soweit wir erkennen können, besteht auch von der Straße her eine Rohrverbindung zum Teich. Die alte Überlaufrohrleitung vom Teich  zum Papenmoor hin ist vermutlich infolge der Baumaßnahmen der Siedlung Distelkamp und der dahinter liegenden Tagesstätte der Lebenshilfe nicht mehr existent. Wir wären für eine Ortsbesichtigung und Klärung der damit zusammenhängenden Fragen dankbar.
Bitte wenden!
(Es folgt Seite 2)

Schließlich wären wir Ihnen dankbar für Beschaffung von Füllboden für die Zuschüttung des Teiche. Ein dahingehendes Versprechen wurde uns schon einmal zugesagt.
Es wird doch sicher auch im Interesse der Stadt liegen, daß dieser landschaftliche Schandfleck und Stätte der Unsauberkeit - auch Ratten sollen da schon gesehen werden sein! - endlich verschwindet.
Wir haben seinerzeit, als die Siedlung Distelkamp erstellt wurde, Teich und Insel sowie das Ufergelände mit hohem Aufwand in einen tadellosen Zustand versetzt in der Absicht, hier innitten der neuen Siedlung einen schönen Landschaftspunkt zu schaffen, der überdies eine historische Bedeutung hat. Dieses ist uns leider nicht gedankt worden. Durch laufende Verschmutzung und Zerstörung ist dieser Platz total verdorben und ein Ärgernis für alle Passanten einschließlich der Kinder unseres in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Kindergartens, die diese Verwahrlosung ständig vor Augen haben und in Gefahr der gesundheitlichen Schädigung leben müssen, die ohne Zweifel hier ihre Ursache haben kann, bzw. von denen ausgeht, die diese Verschmutzung verursachen. Durch Zuschüttung und Einebnung des Geländes und neue Einfriedigung als Vorstufe für unser späteres Bauprojekt an dieser Stelle hoffen wir hier eine bessere Ordnung schaffen zu können.
Hochachtungsvoll!
(Unterschrift Bünz, P.)
2 Anlagen:
Schreiben des Landesamts
für Vor= u. Frühgeschichte
von Schleswig-Holstein
vom 6. März und 3. April 1973

HIER können Sie die Original-Schriftstücke als pdf-Datei einsehen. Die Qualität der Originale ist leider nicht besonders gut. Bitte haben Sie dafür Verständnis.