Urnenbestattung
Wer selbst verbrannt werden möchte oder für die Bestattung einer Person die Feuer-/Urnenbestattung wählt, der hat auf unserem Friedhof die Möglichkeit, ein Urnengrab auszuwählen. Die gesetzlich festgelegte Ruhe-/ Liegezeit beträgt bei solchen Bestattungen 20 Jahre. Diese Frist kann nicht verkürzt werden.
Für Feuer-/Urnenbestattungen gibt es vier Grabarten:
a. Das Urnen-Wahlgrab
Wer auf die Grabpflege verzichten möchte, der kann auch bei der Feuer-/Urnenbestattungen auf die Urnen-Rasengräber zurückgreifen. Diese sind zunächst die teureren, da die Pflege des Rasens für die Ruhezeit sofort bezahlt werden muss. Für die Rasengräber gibt es besondere Gestaltungsvorschriften, die berücksichtigen, dass die Pflege der Rasenflächen möglich sein muss.
c. Das Urnen-Rasen-Reihengrab
hat eine Größe von 40 x 40 cm. Auf der Grabfläche kann eine Grabplatte eingesetzt werden. Eine weitere Grabanlage ist nicht möglich. Für diese Grabart gelten darüber hinaus besondere Gestaltungsvorschriften, die berücksichtigen, dass die Pflege der Rasenfläche möglich sein muss. Schalen, Gebinde oder Blumen können nur auf das Grab gelegt werden, wenn eine Grabplatte vorhanden ist. Die Schalen, Gebinde oder Blumen dürfen die Fläche der Grabplatte nicht überragen; bei Beschädigungen durch die Pflege der Grabanlagen wird von der Friedhofsverwaltung kein Ersatz geleistet.
d. Das Urnen-Gemeinschaftsgrab
e. Bestattungen unter Bäumen (Baumbestattung)
Falls Sie gern unter einem Baum bestattet werden möchten oder Angehörige sich diese Grabform wünschen, bieten wir auch diese Möglichkeit.