Friedhof (Headerbild)

Sargbestattung

Die Erd-/Sargbestattung ist noch immer die häufigste Form der Bestattung.

(Falls Sie sich über die Feuer-/Urnenbestattung informieren möchten, wählen Sie HIER, dann werden Sie weitergeleitet.)

Die gesetzlich festgesetzte Ruhe-/Liegezeit beträgt 25 Jahre. Diese Frist kann nicht verkürzt werden. Die Größe einer Grabstelle ist festgelegt aud 120 x 250 cm.

Generell gilt, dass je nach Grabart und nach Grablage auf den verschiedenen dafür vorgesehenen Flächen unterschiedliche Gestaltungsvorschriften für die Grabanlage und Bepflanzung als auch für das Grabmal gelten. Einzelheiten erfahren sie in der Friedhofsverwaltung.

Wer die Pflege der Grabstelle nicht selbst übernehmen kann oder möchte, kann sich z. B. an unsere Friedhofsverwaltung wenden. Diese übernimmt die Grabpflege gern nach Ihren Wünschen und Vorstellungen.

Für Erd-/Sargbestattungen gibt es unserem Friedhof verschiedene Möglichkeiten:

a. Das Wahlgrab

ist die klassische Grabart. Der Ort der Grabstelle kann auf den dafür ausgewiesenen Flächen aus den vorhandenen freien Grabplätzen ausgewählt werden. Je nach Wunsch oder Notwendigkeit gibt es einzel- oder mehrstellige Grabstätten. Ein Grabmal kann aufgestellt werden. Das Grab muss für die gesamte Dauer des Nutzungsrechtes bepflanzt und gepflegt werden. Auf unserem Friedhof gibt es seit Generationen viele solcher "Familiengräber".

Auf einer Wahlgrabstelle können pro Grabstelle zusätzlich zum Sarg bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist gegebenfalls auf die gesetzlich vorgeschriebene Ruhe-/Liegezeit zu verlängern. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der gegen Gebühr verlängert werden.

b. Das Reihengrab

ist immer ein Einzelgrab, das - daher der Name - der Reihe nach vergeben wird. Auch hier kann ein Grabmal aufgestellt werden. Das Grab muß für 25 Jahre bepflanzt und gepflegt werden. Eine Verlängerung der Grabnutzung ist nicht möglich.

Wer auf die Grabpflege verzichten möchte, der kann auf die Rasengräber zurückgreifen. Die Rasengräber sind zunächst die teureren, da die Pflege des Rasens für die Ruhefrist sofort bezahlt werden muss. Es ist möglich, ein Grabmal aufzustellen. Für die Rasengräber gibt es besondere Gestaltungsvorschriften, die berücksichtigen, dass die Pflege der Rasenflächen möglich sein muss.

Es gibt bei Rasengräbern folgende zwei Grabarten:

c. Das Rasen-Wahlgrab

gibt es als einzel- oder mehrstelliges Grab mit einer Nutzungsdauer von mindestens 25 Jahren. Auch hier können pro Grabstelle neben dem Sarg bis zu 3 Urnen beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist gegebenfalls auf die gesetzlich vorgeschriebene Ruhe-/Liegezeit zu verlängern. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhe-/Liegezeiten gegen Gebühr verlängert werden.

d. Das Rasen-Reihengrab

wird wie das Reihengrab der Reihe nach vergeben. Eine Verlängerung über 25 Jahre hinaus ist nicht möglich.