Kirchen (Headerbild)

Läuteordnung

Mit den neuen Glocken hat sich die Kirchengemeinde Rensefeld auch eine neue Läuteordnung gegeben. Das Hinzukommen einer 4. Glocke – und damit eines weiteren Tones – hat es ermöglicht, die Läutekombinationen insgesamt vielschichtiger und abwechslungsreicher zu gestalten. So ist nun z.B. am Geläut zu erkennen, zu welcher Art von Gottesdienst die Glocken jeweils rufen. Auch ist hörbar geworden, in welcher Zeit im Kirchenjahr wir uns jeweils befinden.

Die grundsätzliche Bedeutung des Läutens wird dabei in der Präambel beschrieben:

Präambel

(1)    Als hörbares Zeichen ist das Glockengeläut liturgischer Bestandteil des Gottesdienstes und rahmt das gottesdienstliche Geschehen. Die Glocken rufen zum Gottesdienst, laden zu Gebet und Fürbitte ein und geleiten jene zurück in den Alltag, die sich im Namen des dreieinigen Gottes versammelt haben. Sie künden Zeit und Stunde, erinnern uns an die Ewigkeit und verkünden das Evangelium. Sie begleiten die Glieder der Gemeinde von der Taufe bis zur Bestattung. Sie mahnen und trösten.

(2)    Die Glocken sind für den besonderen Dienst der Kirche bestimmt. Ihre Verwendung zu anderen Zwecken, insbesondere auch zu dem der Menschenehrung, ist ausgeschlossen. Bei allgemeinen Notständen können die Kirchenglocken den Dienst übernehmen, Menschen zu warnen oder zu Hilfe zu rufen. Auch in diesem Falle mahnen sie alle Christinnen und Christen zum Gebet.

Die vollständige Läuteordnung ist HIER abrufbar (als pdf-Download)