Kirchen (Headerbild)

Das Fürstbischöfliche Wappen

Das Wappen ist um 1700 in die Rensefelder Kirche gekommen, in der Regierungszeit von Bischof August Friedrich.

Das Gebiet des Fürstbistums (Hochstift) Lübeck umfasste die Liegenschaften des Bischofs und des Domkapitels. Diese Ländereien befanden sich im Wesentlichen rund um die Stadt Eutin - die Residenz des Bischofs - sowie am Unterlauf der Trave im Gebiet der heutigen Stadt Bad Schwartau. In Lübeck selbst gehörten nur der Lübecker Dom und einige Grundstücke rundherum dazu.

Während das wesentlich größere Bistum Lübeck als geistlicher Aufsichtsbezirk der römisch-katholischen Kirche in der Reformation unterging, blieb das Füstbistum Lübeck als Gebietskörperschaft erhalten, weil sich das Domkapitel 1586 verpflichtete, die Bischöfe aus dem Hause Schleswig-Holstein-Gottorf zu wählen, dem Haus, aus dem auch die Herzöge von Schleswig-Holstein und die dänischen Könige hervorgingen. Durch geschickte Verhandlungen gelang es, diese Konstruktion auch im Westfälischen Frieden 1648 zu sichern. Dadurch wurde das Fürstbistum Lübeck zum einzigen protestantischen geistlichen Reichsstand und war einer der über 300 Kleinstaaten im Deutschen Reich.

Das mit der Fürstenkrone gezierte Wappen ist reich mit Akanthusblättern geschmückt. Das distelartige Akanthusblatt - die Pflanze ist im Mittelmeerraum beheimatet - ist als stilistisches Ornament ein bekanntes Motiv. Man findet es schon am Kapitell der korinthischen Säulen in der Antike.

Das Schwert als Ausdruck für die weltliche und der Bischofsstab als Symbol für die geistliche Macht schmücken als Schildzier das Wappen. Dem Bischofsstab fehlt hier jedoch die Krümme.

Mittelpunkt des Wappens ist die Mitra - die traditionelle Kopfbekleidung der Bischöfe - und das Bischofskreuz.

Die um dieses geistliche Symbol angeordneten Felder sind mit den Wappen der Grafschaften und Herzogtümer ausgefüllt, auf die das Haus Schleswig-Holstein-Gottorf als Ganzes Ansprüche ausübte. Im Uhrzeigersinn, beginnend rechts oben, sind das im Einzelnen:

Die zwei Löwen für das Herzogtum Schleswig.

Der silberne Schwan in Kampfstellung mit erhobenen Flügeln und einer goldenen Krone um den Hals für Stormarn. Das Wappen ist seit dem späten 15. Jahrhundert im Siegel des dänischen Königshauses für die Landschaft Stormarn (Grafschaft, Fürstentum) nachgewiesen.

Das goldene Kreuz auf blauem Grund für Delmenhorst. 1448 wurde Graf Christian von Oldenburg und Delmenhorst König von Dänemark. Nach wechselvoller Geschichte wurden die Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst von 1667 - 1773 vom dänischen Königshaus in Personalunion mitregiert, da der letzte Graf, Anton - Günther, 1667 ohne eheliche Nachkommen verstarb.

Der Reiter steht für Dithmarschen. Der nördliche Teil von Dithmarschen kam nach der letzten Fehde 1559 unter die Herrschaft von Herzog Adolf von Schleswig-Holstein-Gottorf.

Die gold-roten Balken symbolisieren die Grafschaft Oldenburg, die die gleiche Geschichte wie die Grafschaft Delmenhorst hatte.

Das Nesselblatt für Holstein wird gedeutet als ein Schildbeschlag zur Stabilisierung der Holzbretter des Schildes oder auch als ein gezackter Schildrand. Die beiden auffälligen Eckzacken oben sowie der mittlere Zacke unten stellen nach einer von mehreren Deutungen ursprünglich Nägel dar und waren als solche auch vom übrigen Blatt unterschieden. Es sollen einer Sage zufolge die Nägel vom Kreuz Christi gewesen sein. Das Nesselblatt wird mit dem Herrschergeschlecht der Schauenburger in Verbindung gebracht.

Der gekrönte Löwe mit der Olavs-Axt steht für Norwegen, das von 1380 - 1814 in Personalunion mit Dänemark verbunden war.

Durch den Gottorfer Tauschvertrag von 1773 wurde der Fürstbischof, ein Vertreter der jüngeren Linie Gottorf, Landesherr der seit 1667 dänischen Grafschaften Oldenburg und Delmenhorst. Im Gegenzug wurde Schleswig-Holstein in den dänischen Gesamtstaat einbezogen und das königlich-dänische und herzoglich-gottorfsche Kondominium endete damit. Die Grafschaft Oldenburg wurde 1774 durch ein Reichsdekret Herzogtum.

Im Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde das Fürstentum Lübeck säkularisiert und in ein erbliches Fürstentum umgewandelt, welches dem Herzog von Oldenburg - ab 1815 Großherzog - zugesprochen wurde. Das alte Bischofsland um Eutin und Bad Schwartau war nun Teilgebiet des Herzogtums Oldenburg mit der Bezeichnung Fürstentum Lübeck. Am 4. Juli 1803 legte Peter Friedrich Ludwig die Bischofswürde nieder und nahm den Titel "Fürst von Lübeck" an - ein irreführender Titel ebenso wie die Bezeichnung "Fürstentum Lübeck", denn zu der Stadt Lübeck bestand nun keine Verbindung mehr. 1804 einigte sich der Herzog von Oldenburg in einem Vergleich mit der Hansestadt Lübeck auf eine Verteilung der Grundstücke des Hochstifts in der Stadt und der Ländereien des Domkapitels. Alle Besitzungen innerhalb der Stadt Lübeck, also insbesondere der Dom und die Domfreiheit wurden der Stadt zugesprochen. Der Verzicht darauf dürfte Peter Friedrich Ludwig nicht schwergefallen sein. Das Amt des evangelischen Bischofs war schon lange kein echtes geistliches Amt mehr gewesen. Wichtiger war ihm, dafür lübschen Streubesitz zur Arrondierung seines neuen Fürstentums zu erhalten.

Auch als Fürst blieb Peter Friedrich Ludwig weiterhin die oberste Kirchenleitung und war letzte Entscheidungsinstanz. Die geistliche Leitung lag aber jetzt bei einem Superintendenten, der ein ausgebildeter Geistlicher war. Die endgültige Trennung zwischen Staat und Kirche erfolgte erst 1919 nach dem ersten Weltkrieg. Es entstand nun die selbständige Landeskirche Eutin, zu der auch Rensefeld gehörte.

Die Information zu den einzelnen Symbolen im Bischofswappen verdanke ich Herrn Hans-Werner Klindwort, der sämtliche Details der Bad Schwartauer Stadtgeschichte und des Großherzogtums Oldenburg nicht nur im Kopf hat, sondern auch im Herzen trägt. Mit viel Liebe und Fachwissen hat er eine große heimatgeschichtliche Sammlung zusammengetragen und vieles vor der Vernichtung und dem Vergessen bewahrt. Ich danke Herrn Klindwort, dass er mir gerne Auskunft gegeben hat.

Hannelore Grühn