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Urnenbestattung

Wer selbst verbrannt werden möchte oder für die Bestattung einer Person die Feuer-/Urnenbestattung wählt, der hat auf unserem Friedhof die Möglichkeit, ein Urnengrab auszuwählen. Die gesetzlich festgelegte Ruhe-/ Liegezeit beträgt bei solchen Bestattungen 20 Jahre. Diese Frist kann nicht verkürzt werden.

(Falls Sie sich über die Erd-/Sargbestattung informieren möchten, wählen Sie HIER. Sie werden dann weitergeleitet.)

Für Feuer-/Urnenbestattungen gibt es vier Grabarten:

a. Das Urnen-Wahlgrab

kann nach Wunsch oder Notwendigkeit ein einzel- oder mehrstelliges Grab sein. Die Größe einer Einzel-Grabstelle ist auf 60 x 120 cm festgelegt.

Die Grabfläche kann an den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgewählt werden. Ein Grabmal kann aufgestellt, das Nutzungsrecht nach Ablauf der Ruhe-/ Liegezeiten gegen Gebühr verlängert werden.

Wer auf die Grabpflege verzichten möchte, der kann auch bei der Feuer-/Urnenbestattungen auf die Urnen-Rasengräber zurückgreifen. Diese sind zunächst die teureren, da die Pflege des Rasens für die Ruhezeit sofort bezahlt werden muss. Für die Rasengräber gibt es besondere Gestaltungsvorschriften, die berücksichtigen, dass die Pflege der Rasenflächen möglich sein muss.

b. Das Urnen-Rasen-Wahlgrab

hat eine Größe von 75 x 75 cm. Auf dieser Fläche dürfen 2 Urnen, gegen zusätzliche Gebühr bis zu vier Urnen, beigesetzt werden. Das Nutzungsrecht ist gegebenenfalls auf die gesetzlich vorgeschriebene Ruhe-/Liegezeit gegen Gebühr zu verlängern.

Die Grabfläche kann an den dafür ausgewiesenen Grabfeldern ausgewählt werden. Ein Grabmal kann aufgestellt, das Grab muss für die gesamte Dauer der Nutzungszeit bepflanzt und gepflegt werden. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhe-/Liegezeiten gegen Gebühr verlängert werden.

c. Das Urnen-Rasen-Reihengrab

hat eine Größe von 40 x 40 cm. Auf der Grabfläche kann eine Grabplatte eingesetzt werden. Eine weitere Grabanlage ist nicht möglich. Für diese Grabart gelten darüber hinaus besondere Gestaltungsvorschriften, die berücksichtigen, dass die Pflege der Rasenfläche möglich sein muss. Schalen, Gebinde oder Blumen können nur auf das Grab gelegt werden, wenn eine Grabplatte vorhanden ist. Die Schalen, Gebinde oder Blumen dürfen die Fläche der Grabplatte nicht überragen; bei Beschädigungen durch die Pflege der Grabanlagen wird von der Friedhofsverwaltung kein Ersatz geleistet.

Das Nutzungsrecht kann NICHT verlängert werden.

d. Das Urnen-Gemeinschaftsgrab

ist für eine bestimmte Anzahl von Urnen vorgesehen, die auf der vorgegebenen Grabanlage beigesetzt werden. Auch das Grabmal und die Beschriftung sind festgelegt. Die Grabpflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.

e. Bestattungen unter Bäumen (Baumbestattung)

Falls Sie gern unter einem Baum bestattet werden möchten oder Angehörige sich diese Grabform wünschen, bieten wir auch diese Möglichkeit.